Hundetraining & Gassi-Service in Hamburg

AGB über die Leistung der Hundeschule


Zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten, vertreten durch Sonja März, Robert-Blum-Str. 9a in 22453 Hamburg (nachfolgend „Hundeschule“) und der Kundin /dem Kunden wird folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Kunde/die Kundin bucht bei der Hundeschule für/mit seinem Hund eine der nachfolgenden Leistungen:

  • Erstgespräch
  • Beratung – Welcher Hund passt zu mir?
  • Einzeltraining
  • Einstiegspaket „Neuer Hund“ - Erstgespräch + 2 Einzelstunden
  • Training zu zweit
  • Kurs Welpen, Intensivkurs, Beschäftigungsmix oder Nasenarbeit
  • Grundlagen, Erziehung und Beschäftigung I oder II oder Mantrailing
  • Krimitour/Workshop/Ausflug
  • Ausflug, Krimitour, Workshop, Schnupperkurs,Training mit Pferd oder Training Fahrrad(anhänger)
  • Gassiservice/Kurzzeitbetreuung

Zu den aktuellen Konditionen.


Der Preis für die oben aufgeführten Leistungen ist bei Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu zahlen:

Sonja März, Bank: FYRST (Postbank), IBAN DE69 1001 0010 0903 1751 37; bei Dauerschuldverhältnissen bis längstens zum dritten Werktag des Kalendermonats, in welchem die Leistung erbracht wird.

Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen.


§ 2 Hundetraining

Das Training wird in Form von Einzel-, Zweier- und Gruppenstunden à 60 Minuten angeboten, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Krimitouren, Workshops, Ausflüge, Social-Walks und Themenspaziergänge dauern - je nach Ausschreibung des entsprechenden Angebots - zwischen ein und vier Stunden. Social-Walks in der Minigruppe oder Spaziergänge mit Pferd dauern je nach Ausschreibung 30 – 60 Minuten. Ein Trainingserfolg wird von der Hundeschule Stadtrandpfoten nicht versprochen und hängt vor allem von den Möglichkeiten des Hundes und der Mitarbeit des Kunden ab. Die Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kunden und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hundes (insb. Rasse, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen). Einzeltraining erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, an einer zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten und dem Kunden abgestimmten Örtlichkeit. Für Gruppenstunden/Angebote wird der Trainingsort rechtzeitig festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.


§ 3 Gassiservice/Kurzzeitbetreuung

Bei Läufigkeit einer Hündin ist kein Gassiservice in der Gruppe möglich. Sollte der Kunde die Läufigkeit der Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen (wie z. B. ein ungewollter Deckakt) seitens der Hundeschule Stadtrandpfoten gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung übernommen und stellt der Kunde die Hundeschule von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

Wird der Hund nicht nach Ablauf der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Ort wieder vom Kunden oder einem durch ihn beauftragten Dritten übernommen, wird jede angefangene Stunde, in der die Hundeschule die Hundebetreuung aufgrund dessen fortsetzt, zusätzlich mit EUR 25,00 vergütet. Außerdem wird der Hund, sollte er nicht innerhalb von 6 Stunden nach Betreuungsende an den Kunden oder einer von ihm bestimmten Person übergeben werden können, dem nächstgelegenen Tierheim übergeben. Für hierdurch entstehende Kosten hat der Kunde aufzukommen und stellt der Kunde die Hundeschule von möglichen Ansprüchen Dritter frei.

Dem Kunden sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Hunde unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden. Der Anwendung von Schleppleinen, sofern nach Einschätzung der Hundeschule Stadtrandpfoten als Absicherung erforderlich, stimmt der Kunde zu. Die Hundeschule sowie von ihr eingesetzte MitarbeiterInnen verfügen über eine gewerbliche Leinenbefreiung.

Der Transport der Hunde im Kleinbus der Hundeschule Stadtrandpfoten findet in dafür vorgesehenen Boxen statt. Im Falle des Einsatzes von Pkw werden die Hunde mit einem dafür vorgesehen Geschirr angeschnallt bzw. bei Transport im Kofferaum durch ein Gepäcknetz vom restlichen Fahrgastraum getrennt um die Sicherheit nach der StVO zu gewährleisten.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Für einen solchen Fall ist der Hund zusätzlich zu seinem implantierten Transponder-Chip vor dem Betreuungsbeginn bei Tasso zu registrieren. Die Hundeschule wird außerdem mindestens für die Dauer der Kurzzeitbetreuung eine Marke mit einer Telefonnummer der Hundeschule am Halsband oder Geschirr befestigen. Verbleibt die Marke während des Vertragsverhältnisses beim Kunden, so ist sie bei Kündigung am letzten Betreuungstag abzugeben.

Über gesundheitliche Störungen oder Eingewöhnungsschwierigkeiten, die ein Normalmaß übersteigen, wird der Kunde durch die Hundeschule Stadtrandpfoten unverzüglich informiert. Der Kunde stellt hierfür sicher, dass er/sie oder ein Vertreter jederzeit erreichbar ist.

Sollte sich der zu betreuende Hund während der vereinbarten Betreuungszeit verletzen oder erkranken und hält die Hundeschule eine tierärztliche Versorgung für geboten, ist die Hundeschule bevollmächtigt, den Hund im Auftrag des Kunden einem Tierarzt vorzustellen oder im Ernstfall an eine Tierklinik zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.


§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass der Hund in seinem Eigentum steht. Der Kunde bestätigt außerdem, dass der Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Nachweis in Form einer aktuellen Versicherungsbescheinigung/Police vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass der Hund mindestens eine bestehende Grundimmunisierung gegen Tollwut, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweist. Auf Verlangen der Hundeschule Stadtrandpfoten hat der Kunde den Impfpass vorzulegen. Der Kunde sichert außerdem zu, dass noch fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischungen auch während des Vertragsverhältnisses termingerecht durchgeführt werden und dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie regelmäßig präventiv gegen äußerliche Parasiten - insbesondere Zecken und Flöhe - und innerliche Parasiten - wie Würmer - geschützt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor dem Training/der Veranstaltung oder vor der jeweiligen Kurzzeitbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder akute Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren. Insbesondere bereits geschehene Beißvorfälle sind uneingeschränkt mitzuteilen. Die Hundeschule behält sich vor, auch kurzfristig, einen offensichtlich kranken oder aggressiven Hund vom jeweiligen Training oder der Kurzzeitbetreuung/Gassiservice auszuschließen.

Für alle Trainingsstunden und einmaligen Termine/Veranstaltungen gilt Leinenpflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Trainers wird kein Hund abgeleint oder mit anderen zusammengeführt. Der Kunde hat sich an die Anweisungen des Trainers/Mitarbeiters zu halten. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Kunden zu entfernen.

Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule Stadtrandpfoten hierüber zu informieren. Nach vorheriger Absprache kann sie am Training, Social-Walk oder auch anderen einmaligen Veranstaltungen teilnehmen, sofern dies nicht in der Ausschreibung des Angebots ausgeschlossen wird.


§ 5 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Leistungen und/oder Veranstaltungen jeglicher Art der Hundeschule durch Kunden oder Dritter sind nicht gestattet.


§ 6 Terminabsage/Kündigung/Entgeldminderung

Die Anmeldung zu einem Erstgespräch, einer Einzelstunde, einem Gruppentraining sowie zu Einzelveranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Eine Absage oder Verlegung eines Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder zu spät, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Abgesagte Gruppentermine können in der Regel nicht verlegt/nachgeholt werden und entfallen bei Absage ersatzlos. Für geschlossene Gruppenkurse sowie Einzelveranstaltungen und Veranstaltungen, die als Pauschalpaket angeboten werden, wird der Ausschluss zum Recht der ordentlichen Kündigung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

Bei Nichtteilnahme des Hundes am Gassi-Service/der Kurzzeitbetreuung oder dem Gruppentraining über die fortlaufende Monatspauschale - gleich aus welchem Grund – Feiertage, Urlaub des Kunden, Krankheit des Kunden, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit erfolgt keine Rückerstattung.

Das Gruppentraining über die fortlaufende Monatspauschale sowie der Betreuungsvertrag für den Gassiservice/die Kurzzeitbetreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien unter der Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die gebuchte Monatspauschale sichert dem Hund einen festen Platz in der an den gebuchten Tagen bestehenden Gruppe und ist ganzjährig zu leisten. Die im Vertrag für das Gruppentraining oder den Gassi-Service/die Kurzzeitbetreuung vereinbarten Monatspauschalen sind auf die tatsächlichen Betreuungswochen/Leistungswochen - nach Abzug des Urlaubs - im Jahr berechnet. Beim Gassiservice/der Kurzzeitbetreuung findet an gesetzlichen Feiertagen keine Betreuung statt. Beim Gruppentraining finden Trainingstage, die auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, statt. Die 6 Wochen Urlaub werden, soweit nicht bei Vertragsabschluss bereits bekannt, rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Woche im Jahr findet wegen Pflichtfortbildungen kein/e Betreuung/Training statt. 
Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben zum Hund gemacht hat, insbesondere solche, die die Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuender und/oder anzuleitender Hunde oder gar Mitarbeiter/Kunden gefährdet, kann die Hundeschule Stadtrandpfoten den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen sowie pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen.


§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber der Hundeschule sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Hundeschule darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die der Hund während der Obhut in der Hundeschule verursacht, frei.

Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.



§ 8 Datenspeicherung/Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Hundeschule. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Hundeschule während des Trainings/der Betreuung Film- und Fotoaufnahmen anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.